SDS bietet Umzugsservice für Abrechnungsservice und Gerätefinanzierung
Oft sind Hausverwaltungen oder Eigentümer mit dem Messdienstleister nicht 100%ig zufrieden, scheuen jedoch vor dem mit einem Wechsel verbundenen Aufwand zurück.
Dafür bietet SDS nun einen „Umzugs-Service“ an, der den Kunden die mit dem Wechsel des Abrechnungsdienstleisters verbundenen Arbeitsschritte übernimmt.
Wie das geht?
Bei dem Wechsel von einem beliebigen Abrechnungsdienstleister zur SDS können bestehende Finanzierungsverträge für die Messgeräteausstattungen bestehen bleiben, denn eine vorzeitige Kündigung wäre unter Umständen mit finanziellen Zusatzaufwendungen verbunden, die einen solchen Wechsel unwirtschaftlich machen würden.
Während Finanzierungsverträge üblicherweise eine mehrjährige Laufzeit haben, sind Abrechnungsdienstverträge in der Regel jährlich kündbar.
Um in Zukunft sowohl die Abrechnungsdienstleistung, als auch die Gerätefinanzierung beim gleichen Dienstleister zu bündeln, empfiehlt es sich, zugleich mit der Kündigung des Abrechnungsdienstes auch bestehende Geräteverträge zum jeweiligen Ablauf zu kündigen.
Mit der Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters werden dann auch die genauen Ablaufdaten der Geräteverträge bekannt gegeben. Legen Sie diese Informationen Ihrem Ansprechpartner bei der SDS, damit dieser die Terminüberwachung für ablaufende Geräteverträge für Sie übernehmen kann. Dieser Überwachungsservice kostet Sie selbstverständlich nichts!
Sie erhalten dann unaufgefordert die entsprechenden Angebote für den Austausch der jeweiligen Zähler, wenn diese erneuert werden müssen.
Der Ablauf bei der Überwachung von Vertragslaufzeiten bei Fremd-Geräteverträgen sieht damit so aus:
Die Hausverwaltung kündigt bei ihrem bisherigen Vertragspartner nicht nur die Abrechnungsdienstleistung, sondern auch die laufenden Geräteverträge zum Ablauf mit Verweis auf entsprechende Vertragspflichten, wie z.B. letztmaliger Austausch der Zähler bei einem Wartungsvertrag. Die Kündigungsbestätigung wird dem zuständigen SDS-Ansprechpartner übergeben, damit die Ablaufzeiten dort bekannt sind und eine Terminüberwachung gewährleistet werden kann.
Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Verträge erhält die Hausverwaltung unaufgefordert ein entsprechendes Angebot für den Austausch der fälligen Zähler. Mit diesem Service nimmt Ihnen SDS die Terminüberwachung der gekündigten Geräteverträge ab. Sie laufen damit nicht Gefahr, unbeabsichtigt ungeeichte Zähler in Ihrer Liegenschaft zu nutzen und somit Ihre Heizkostenabrechnung anfechtbar zu machen.